1. Stadtentwicklungsausschuss 19.11.2009
"Das Gebäude direkt an der Wahlscheider Straße darf zweigeschossig gebaut werden."
"Das Gebäude direkt an der Wahlscheider Straße darf zweigeschossig gebaut werden."
"Im Bereich des Bebauungsplanes soll eine familiengerechte Wohnbebauung und
barrierefreier Geschosswohnungsbau an der Wahlscheider Straße realisiert werden."
barrierefreier Geschosswohnungsbau an der Wahlscheider Straße realisiert werden."
Städtebaulicher Vertrag
nach § 11 Baugesetzbuch
nach § 11 Baugesetzbuch
"Der Investor wird auf dem eigenen Grundstück keine Einrichtungen für die notwendige und in Anspruch zu nehmende soziale Infrastruktur, wie Kindertagesstätte, Grundschule, Einrichtungen für Jugendliche und alte Menschen errichten und keine pauschale Beteiligung an diesen Kosten übernehmen."
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